Integrationsinstrumente in der Berufsanerkennung

Im Bereich Berufsanerkennung haben Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die Möglichkeit, sich ihre Abschlüsse aus dem Herkunftsland in Deutschland anerkennen zu lassen. Hierfür sind bestimmte Anpassungsqualifizierungen notwendig, bei denen die folgenden Module unterstützen:

Assistenzärztin Neurologie
Modul: Vorbereitungskurs zur ärztlichen Kenntnisprüfung
Diese Qualifizierungsmaßnahme dient zur Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung und als Alternative zur vorläufigen Berufserlaubnis. Es handelt sich um ein innovatives Kurskonzept, ausgerichtet am Unterstützungsbedarf der Zielgruppe für Ärztinnen und Ärzte, dem Leistungsanspruch von Gesundheitseinrichtungen sowie dem Sicherheitsbedürfnis der Patientinnen und Patienten.
- enge Zusammenarbeit mit der Ärztekammer des Saarlandes
- Kursdauer: 20 Wochen; davon 12 Wochen Theorie, 5 Wochen Hospitation, 2 Wochen Sprachhomogenisierung und sprachpädagogische Begleitung durch ein Mentoring
- einwöchiger abschließender Prüfungs-Crashkurs
- inhaltliche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung durch fachsprachliche und medizinische Schulungen
- Vorbereitung auf den praktischen Arbeitsalltag in einem Krankenhaus
- in Kooperation mit r.o.m.b.u.s. Akademie
Modul: Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung Pflege

Der Vorbereitungslehrgang bereitet internationale Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung in Theorie und Praxis vor.
- Maßnahme zur Gleichwertigkeit und Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
- theoretischer und praktischer Fachunterricht
- sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden
- 3-monatiger Kurs mit integrierter Praxisanleitung: 7 Wochen Theorie und 5 Wochen Praxis, 1 Tag praktische/mündliche Prüfung
- Ausgleich der festgestellten theoretischen und praktischen Defizite durch Ablegung der Kenntnisprüfung
- Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
- Bescheid des Landesamtes für Soziales – Zentralstelle für Gesundheitsberufe/Landesprüfungsamt
- Nachweis B2-Sprachzertifikat
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest
- aktiver Hepatitis-B-Impfschutz und aktiver Masernschutz
- COVID-19: In den Praxiseinsätzen sind die jeweiligen Hygienerichtlinien, Verordnungen und Maßnahmen zu beachten.
- in Kooperation mit SHG Bildung gGmbH in Trägerschaft des IQ Landesnetzwerks Saarland
Modul: Anpassungsqualifizierung für Pflegekräfte mit ausländischer Qualifikation
Um Unterschiede zwischen einer deutschen und einer im Ausland (Nicht EU-Staaten) erworbenen Berufsqualifikation auszugleichen, sind oft individuelle Anpassungsqualifizierungen notwendig. Diese Qualifizierungen sind eine Voraussetzung für die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses in der Pflege.

- Qualifizierungsmaßnahme zur Gleichwertigkeit und Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
- Fachunterricht und Praxiseinsätze in Kliniken und in der ambulanten Pflege
- integrierte Praxisanleitung während der Praxisphasen
- sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung während der individuellen Anpassungsqualifizierung
- Abschlussgespräch / Abschlussprüfung
- Ausgleich von zuvor festgestellten theoretischen und praktischen Defiziten
- Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
- Bescheid des Landesamtes für Soziales – Zentralstelle für Gesundheitsberufe/Landesprüfungsamt
- Nachweis B2-Sprachzertifikat
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest
- aktiver Hepatitis-B-Impfschutz und aktiver Masernschutz
- COVID-19: In den Praxiseinsätzen sind die jeweiligen Hygienerichtlinien, Verordnungen und Maßnahmen zu beachten.
- in Kooperation mit SHG Bildung gGmbH in Trägerschaft des IQ Landesnetzwerks Saarland